FamilySearch geht davon aus, dass eine Person noch lebt, wenn diese beiden Situationen zutreffen:
- Die Person wurde vor 110 oder weniger Jahren geboren, hat vor 95 oder weniger Jahren geheiratet oder hatte ein Kind, das vor 95 oder weniger Jahren geboren wurde.
- Der Eintrag enthält keine Sterbeangaben.
FamilySearch markiert eine Person nicht automatisch als verstorben, wenn die erste Regel nicht mehr zutrifft.Bevor Sie Verstorben zu einem Datensatz hinzufügen, prüfen Sie, ob Sie den Tod der Person verifizieren können und ob Sie eine Quelle dazu angeben können.
Hinweis: Wenn Sie einen Text in die Felder für Tod oder Beerdigung eingeben, geht das System davon aus, dass die Person verstorben ist.
Berücksichtigen Sie die folgenden Richtlinien, wenn Sie entscheiden, ob Sie eine Person als Verstorben kennzeichnen möchten:
- Überprüfen Sie den Tod der Person und geben Sie eine Quelle an.
- Wenn Sie in einer Aufzeichnung für eine Person keine Angaben finden, z. B. in einem Volkszählungseintrag, gehen Sie nicht davon aus, dass die Person verstorben ist. Bis Sie eine Sterbeurkunde finden, gilt die Person als lebend, es sei denn, sie wurde vor mehr als 110 Jahren geboren oder hat vor mehr als 95 Jahren geheiratet.
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