Was sind lebende Personen und vertraulich zu behandelnde Personen im Familienstammbaum?

Im Familienstammbaum werden die Datenschutzrechte geschützt, indem begrenzt wird, wer die Datensätze von lebenden Personen sowie Personen, die vertraulich zu behandeln sind, einsehen kann. Nur der Benutzer, der die Angaben zu einer lebenden Person oder einer Person, die vertraulich zu behandeln ist, in den Familienstammbaum eingegeben hat, kann sie einsehen oder ändern.

Bitte beachten Sie diese beiden möglichen Ausnahmen:

  • Die Erinnerungen, die mit lebenden Personen oder Personen, die vertraulich zu behandeln sind, verknüpft sind, können unter Umständen von jedermann eingesehen werden. Wir empfehlen, die Erinnerungen zu lebenden Personen oder Personen, die vertraulich zu behandeln sind, auf „nicht öffentlich“ zu setzen.
  • Wenn eine lebende Person oder eine Person, die vertraulich zu behandeln ist, mit einem verstorbenen Vorfahren verknüpft ist, können andere Benutzer unter Umständen Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis einsehen, ändern oder löschen.

Lebende Personen

Im Familienstammbaum ist jede Person als lebend oder verstorben markiert. Diese Angabe steht im Bereich „Personenstandliches“ in den Einzelheiten zum Betreffenden.

Personen, die vertraulich zu behandeln sind

Im Familienstammbaum werden Datensätze verstorbener Personen mitunter von Mitarbeitern der Datenverwaltung als vertraulich markiert. Der Datensatz ist anschließend nur für den Benutzer sichtbar, der ihn hinzugefügt hat. Eine Person, die vertraulich zu behandeln ist, erkennt man im Familienstammbaum am gelben Banner, und im Bereich „Personenstandliches“ findet sich der Hinweis, dass sie verstorben ist.

Wenn die öffentliche Einsehbarkeit der Angaben dem Einreicher schaden könnten, markiert ein Administrator den entsprechenden Datensatz als vertraulich. Wir bearbeiten keine Anträge von Benutzern, Datensätze als vertraulich zu markieren.

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