
FamilySearch stellt durch einen gründlichen Überprüfungsprozess sicher, dass die Metadaten, die mit den Aufnahmen historischer Aufzeichnungen verbunden sind - wie z. B. Aufzeichnungsarten, Daten und Orte - korrekt sind. Einige Aufnahmen können jedoch aufgrund von Veröffentlichungsfristen veröffentlicht werden, bevor diese Prüfung abgeschlossen ist.
Um die Nutzer darauf hinzuweisen, dass die Aufnahmen noch nicht geprüft wurden, ist ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, wird der Hinweis entfernt.
Der Vorläufigkeitsvermerk lautet:
"Dies ist eine vorläufige Beschreibung, die bereitgestellt wird, um einen sofortigen Online-Zugriff zu ermöglichen. Die Aufnahmen wurden nicht überprüft."
Wenn ein Katalogeintrag einen Vorläufigkeitsvermerk aber kein Kamera-Icon enthält, wurden die Datensätze digitalisiert. FamilySearch kann sie jedoch aufgrund von Einschränkungen der Veröffentlichungsrechte nicht veröffentlichen.
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