German
2023

Von der standesamtlichen Ehe im 19. Jahrhundert

Im Jahre 1798 wurde in den von den Franzosen annektierten Gebieten links des Rheins der Code Civil und damit u.a. die obligatorische Civilehe eingeführt. Sie stand der kirchlichen Ehe vor; ohne die Civilehe war die andere nicht erlaubt. Als Napoleon 1815 abdankte, blieb sie als Teil des Civilstandswesens erhalten (bis 2009). Der Regionalhistoriker und Genealoge Roland Geiger aus St. Wendel im Saarland gibt uns einen Überblick über diese faszinierende Quelle, ihre Hintergründe und Details, gewürzt mit einer Prise Humor und etlicher Beispielen.

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