Wie beantrage ich heilige Handlungen für einen Vorfahren, der innerhalb der letzten 110 Jahre geboren wurde?

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Beim Reservieren heiliger Handlungen für deine Vorfahren kann der Warnhinweis „Genehmigung erforderlich“ erscheinen. Dieser Hinweis bedeutet, dass der Vorfahre innerhalb der letzten 110 Jahre geboren wurde. Du brauchst die Genehmigung eines lebenden Angehörigen, ehe du den Namen für die Tempelarbeit reservieren kannst. Eine mündliche Erlaubnis ist ausreichend.

Zu den lebenden Angehörigen zählen der nicht geschiedene Ehepartner, ein erwachsenes Kind, der Vater, die Mutter, ein Bruder und eine Schwester.

Anfragen zu Stiefverhältnissen bearbeitet FamilySearch individuell.

Wenn es keine lebenden Angehörigen gibt, die die Genehmigung erteilen können, kannst du dennoch die Genehmigung beantragen, die heiligen Handlungen zu verrichten. Bitte lege einen Nachweis dafür vor, dass es keine lebenden Angehörigen gibt. 

Näheres zu diesem Thema entnimmst du bitte dem Allgemeinen Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 28.1.

Enkelkinder können die heiligen Handlungen für ihre verstorbenen Großeltern beantragen. Enkelkinder brauchen jedoch die Genehmigung eines lebenden Angehörigen. Enkelkinder müssen das Genehmigungsformular nicht ausfüllen.

Bevor du anfängst

  • Um die Genehmigung zu beantragen, benötigst du eine E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des lebenden Angehörigen, der dir die Genehmigung erteilt hat. 
  • Stelle sicher, dass die Person, die die Genehmigung erteilt hat, im Familienstammbaum als lebender Angehöriger des Verstorbenen erscheint.
  • Wenn keine Angehörigen mehr am Leben sind, stelle sicher, dass die Angaben zu ihrem Tod im Familienstammbaum stehen. Füge als Beleg Quellen bei. 

Vorgehensweise (Website)

  1. Navigiere im Familienstammbaum auf der Website FamilySearch.org zu der Personenseite des Verwandten, für den du heilige Handlungen beantragen möchtest. 
  2. Auf der Personenseite erscheinen direkt unter dem Namen des Verwandten eine Reihe von Registerkarten. Klicke auf Heilige Handlungen.
  3. Klicke auf Genehmigung einholen.
  4. Klicke im daraufhin erscheinenden Dialogfenster auf Ich habe die Erlaubnis.
  5. Beantworte die Frage, ob der Ehepartner noch am Leben ist.
  6. Mache die Angaben und klicke auf Abschicken.
  7. Du erhältst die Mitteilung, dass du den Antrag eingereicht hast. 

Vorgehensweise (App für Mobilgeräte)

  1. Navigiere in der App Familienstammbaum für Mobilgeräte zu der Personenseite desjenigen, für den du heilige Handlungen beantragen möchtest. 
  2. Tippe unter dem Banner mit dem Namen auf Heilige Handlungen (iOS) oder Verordnungen (Android).
  3. Tippe auf Genehmigung beantragen (iOS) oder Genehmigung einholen (Android). 
  4. Gib unter den Richtlinien deine E-Mail-Adresse und deine Telefonnummer ein. 
  5. Gib dein Verwandtschaftsverhältnis zu dem Betreffenden sowie deinen Grund für die Beantragung ein. 
  6. Gib den Namen desjenigen ein, der dir die Genehmigung erteilt hat. 
  7. Gib das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der Person, die die Genehmigung erteilt hat, und dem verstorbenen Verwandten an. 
  8. Gib die Kontaktangaben der Person, die die Genehmigung erteilt hat, ein. 
  9. Tippe rechts oben auf Abschicken

Vorgehensweise (vereinfachte Version des Familienstammbaums)

Über die vereinfachte Version des Familienstammbaums kannst du keine Genehmigung beantragen.

Wenn du fertig bist

Du wirst per E-Mail benachrichtigt, ob deinem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Der FamilySearch-Support bemüht sich, so bald wie möglich zu antworten. Sieh im Spam-Ordner nach, ob die E-Mail vielleicht dort gelandet ist.

  • FamilySearch gibt deinem Antrag statt. Das Programm fügt den Namen automatisch deiner Liste mit Namen der Familie hinzu. Von dort aus kannst du die Namenskarte der Familie drucken. Wenn der Name nicht auf deiner Liste mit Namen der Familie erscheint, antworte bitte auf die E-Mail mit der Genehmigung.
  • Für deinen Antrag sind weitere Angaben erforderlich. Bitte antworte mit den Angaben.
  • FamilySearch gibt deinem Antrag nicht statt. Du kannst den Antrag nicht wiederholen. Stattdessen kannst du auf die E-Mail antworten, die du erhalten hast.

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