Woher weiß ich, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist?

Vieles von dem Material, das bei der familiengeschichtlichen Forschung verwendet wird, ist urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie etwas nicht selbst erstellt haben, gehen Sie am besten davon aus, dass es urheberrechtlich geschützt ist. Sobald Sie nachweisen können, dass Sie eine rechtsgültige Genehmigung haben, können Sie Kopien anfertigen oder die Angaben hochladen. Vergessen Sie nicht, zuerst die Genehmigung einzuholen.

Ist eine Veröffentlichung vergriffen, hebt dies das Urheberrecht nicht auf. Ohne Genehmigung lässt sich keine Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung, Ausstellung oder Weiterverarbeitung davon legitimieren.
 

  • Wenn Sie in der Family History Library oder in einem Center für Familiengeschichte sind, dürfen Sie, soweit nach dem örtlichen Urheberrecht zulässig, Kopien anfertigen.
  • Ehe Sie bei FamilySearch Fotos, Geschichten, Originaldokumente und anderes Material hochladen, lesen Sie bitte unsere Vereinbarung zur Einreichung von Inhalten.
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